Änderungen
ab Juni 2007:
Nach
diesem Datum ist nur noch der überobligatorische Teil für den sogenannten
Vorbezug berechtigt.
Ausnahmen
sind der Vorbezug aus nachfolgenden Gründen:
Selbstständige
Erwerbstätigkeit, wenn keine Rentenversicherungspflicht vorliegt.
eigen
genutzte Immobilie. Gesetzestext
zum Vorbezug der Pensionskasse für Wohneigentum*.pdf
Der
reguläre Bezug der Pensionskasse ist mit dem Erreichen des Pensionsalters
immer möglich.
Steuern:
Steuerpflicht
ist sowohl der Vorbezug als auch der reguläre Bezug:
In
der Schweiz wird Quellensteuer einbehalten, je nach Kanton.
In
Deutschland werden seit 01.01.2005 die Regelungen gemäss des Alterseinkünftegesetz
angewandt, die Quellensteuer wird von der Schweiz zurückerstattet.
Merkblatt
der Finanzverwaltung
Chronologie:
Sondernewsletter
Grenzgänger INFO e.V. vom 15.05.2005
Rundschreiben
der OFD Karlsruhe an alle Finanzämter
Stellungnahme
zum Rundschreiben
des Finanzverwaltung betreffend Alterseinkünftegesetz und schweizer Pensionskasse
per Oktober 2005
Steuerberater Dipl.-Kfm. G. Miessl, Konstanz
Artikel in der IWB Nr. 24 vom
28.12.2005
Stand
der Dinge per Anfang März 2006
Aufsatz
von Cordula Becker und Sebastian Looser veröffentlicht in er NWB Nr. 30 vom
24.07.2006
Stand
der Dinge per Anfang August 2006
Schreiben
OFD vom 27.07.206 über die Möglichkeiten nachgelagerten Besteuerung der
Auszahlung aus der Pensionskasse.
Sondernewsletter
Grenzgänger INFO e.V. vom 15.09.2006
Stellungnahme
Finanzminister Baden Württemberg
Schreiben
OFD vom 02.01.2007 über die Öffnungsklausel
Schreiben
an die OFD Karlsruhe von Hr. Hintzen vom 21.03.2007
Sondernewsletter
Grenzgänger INFO e.V. vom 20.03.2007
60
Tage Regelung und Alterseinkünftegesetz
Schreiben
der OFD Karlsruhe vom 20.09.2007
Wenn
Sie zu dem Personenkreis gehören, die von der Besteuerung
gemäss den Regelungen des Altereinkünftegesetz betroffen sind , teilen Sie
uns dies bitte mit.
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Vorbezug
Pensionskasse