Steuern:
Steuerpflichtig
ist sowohl der Vorbezug als auch der reguläre Bezug:
In
der Schweiz wird Quellensteuer einbehalten, je nach Kanton.
In
Deutschland werden seit 01.01.2005 die Regelungen gemäss des Alterseinkünftegesetz
angewandt, die Quellensteuer wird von der Schweiz zurückerstattet.
Merkblatt
der Finanzverwaltung *.pdf
Generelles
zur Zinsbesteuerung gemäss Doppelbesteuerungsabkommen
Grenzgänger
in die Schweiz und die steuerlichen Konsequenzen von Einmalauszahlungen aus
der Schweizer Pensionskasse
Grenzgänger
in die Schweiz stellen sich seit dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes
die Frage, ob die Einmalauszahlungen aus der Schweizer Pensionskasse als
sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a)aa) EStG der deutschen
Besteuerung unterliegen.
Da die
Beiträge in die Pensionskasse in vorgelagerten Abschnitten als
Sonderausgaben im Rahmen der Basisversorgung abzugsfähig sind
(Altersvorsorgeaufwendungen i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) EStG),
sollen – nach Ansicht der Finanzverwaltung - die (einmaligen) Auszahlungen
ab 2005 als „andere wiederkehrende Leistungen“ mit einem
Besteuerungsanteil von mind. 50 % der nachgelagerten Besteuerung unterworfen
werden.
Nach
meiner Ansicht – stehen unabhängig von der vorläufigen Festsetzung der
Einkommensteuer – den Betroffenen mindestens 3 bzw. 4 Argumentationsschienen
zur Verfügung, um die Einkommensteuer-/Kirchensteuer-/Solidaritätszuschlagsbescheide
seit 2005 anzugehen:
1)
Sind die Altersvorsorgesysteme in der Schweiz, namentlich die
Pensionskassen, mit den deutschen gesetzlichen Rentenversicherungen
vergleichbar?
2)
Erfolgt eine Gleichbehandlung im Kontext des § 3 Nr. 63 EStG?
3)
Ist die Subsumtion der Einmalauszahlungen unter die „anderen
Leistungen“ des § 22 Nr. 1 S. 3 a)aa) EStG steuersystematisch konsequent?
4)
Steht dem Grenzgänger, der sich nach Art. 15a Abs. 2 S. 2
DBA-Schweiz aus dieser Eigenschaft befreit, eine zweite Öffnungsklausel zur Verfügung?
Kommentar StB Dipl.-Kfm. G. Miessl
Auflklärung
zu diesen Fragen in der Broschüre von StB Dipl.-Kfm G. Miessl mit dem
Titel:
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Laufende Finanzgerichtsverfahren:
2
K 06 /07 Beiträge
zur PK und KV ab 2005
3
K 48 / 07 Beiträge zur PK
3
K 145 / 07 Beiträge zur PK
3
K 165 / 07 Beiträge zur PK
11
K 98 / 07 Vorbezug Wohneigentum
11
K 270 /06 Einmalkapitalauszahlung
11
K 36 / 07 Einmalkapitalauszahlung
Kein
Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit
Chronologie:
Sondernewsletter
Grenzgänger INFO e.V. vom 15.05.2005
Rundschreiben
der OFD Karlsruhe an alle Finanzämter 19.09.2005
Stellungnahme
zum Rundschreiben
des Finanzverwaltung betreffend Alterseinkünftegesetz und schweizer Pensionskasse
per Oktober 2005
Steuerberater Dipl.-Kfm. G. Miessl, Konstanz
Artikel in der IWB Nr. 24 vom
28.12.2005
Stand
der Dinge per Anfang März 2006
Aufsatz
von Cordula Becker und Sebastian Looser veröffentlicht in er NWB Nr. 30 vom
24.07.2006
Stand
der Dinge per Anfang August 2006
Schreiben
OFD vom 27.07.206 über die Möglichkeiten nachgelagerten Besteuerung der
Auszahlung aus der Pensionskasse.
Sondernewsletter
Grenzgänger INFO e.V. vom 15.09.2006
Stellungnahme
Finanzminister Baden Württemberg
Schreiben
OFD vom 02.01.2007 über die Öffnungsklausel
Wie
funktioniert die Öffnungsklausel
Schreiben
an die OFD Karlsruhe von Hr. Hintzen vom 21.03.2007
Sondernewsletter
Grenzgänger INFO e.V. vom 20.03.2007
60
Tage Regelung und Alterseinkünftegesetz
Schreiben
der OFD Karlsruhe vom 03.09.2007
Kommentar
zum Schreiben der OFD Karlsruhe von Hr. Pantze avroche
Besteuerung
einer Auszahlung einer Schweizer Pensionskasse zur Förderung des
Wohneigentums
Wenn
Sie zu dem Personenkreis gehören, die von der Besteuerung
gemäss den Regelungen des Altereinkünftegesetz betroffen sind , teilen Sie
uns dies bitte mit.
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Vorbezug
Pensionskasse