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Steuerpflichtig ist sowohl der Vorbezug als auch der reguläre Bezug:

 

In der Schweiz wird Quellensteuer einbehalten, je nach Kanton.

 

In Deutschland werden seit 01.01.2005 die Regelungen gemäss des Alterseinkünftegesetz angewandt, die Quellensteuer wird von der Schweiz zurückerstattet.

 

Merkblatt der Finanzverwaltung *.pdf

 

Generelles zur Zinsbesteuerung gemäss Doppelbesteuerungsabkommen

 

 

Grenzgänger in die Schweiz und die steuerlichen Konsequenzen von Einmalauszahlungen aus der Schweizer Pensionskasse

Grenzgänger in die Schweiz stellen sich seit dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes die Frage, ob die Einmalauszahlungen aus der Schweizer Pensionskasse als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a)aa) EStG der deutschen Besteuerung unterliegen.

Da die Beiträge in die Pensionskasse in vorgelagerten Abschnitten als Sonderausgaben im Rahmen der Basisversorgung abzugsfähig sind (Altersvorsorgeaufwendungen i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) EStG), sollen – nach Ansicht der Finanzverwaltung - die (einmaligen) Auszahlungen ab 2005 als „andere wiederkehrende Leistungen“ mit einem Besteuerungsanteil von mind. 50 % der nachgelagerten Besteuerung unterworfen werden.

Nach meiner Ansicht – stehen unabhängig von der vorläufigen Festsetzung der Einkommensteuer – den Betroffenen mindestens 3 bzw. 4 Argumentationsschienen zur Verfügung, um die Einkommensteuer-/Kirchensteuer-/Solidaritätszuschlagsbescheide seit 2005 anzugehen:

1)     Sind die Altersvorsorgesysteme in der Schweiz, namentlich die Pensionskassen, mit den deutschen gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbar?

2)     Erfolgt eine Gleichbehandlung im Kontext des § 3 Nr. 63 EStG?

3)     Ist die Subsumtion der Einmalauszahlungen unter die „anderen Leistungen“ des § 22 Nr. 1 S. 3 a)aa) EStG steuersystematisch konsequent?

4)     Steht dem Grenzgänger, der sich nach Art. 15a Abs. 2 S. 2 DBA-Schweiz aus dieser Eigenschaft befreit, eine zweite Öffnungsklausel zur Verfügung?  

Kommentar StB Dipl.-Kfm. G. Miessl

 

Auflklärung zu diesen Fragen in der Broschüre von StB Dipl.-Kfm G. Miessl mit dem Titel: 

Grenzgänger in die Schweiz und die steuerlichen Konsequenzen von Einmalauszahlungen aus der Schweizer Pensionskasse. 

      

StB Dipl.-Kfm. G. Miessl

Preis EUR 24

ISBN 9783939039039

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Laufende Finanzgerichtsverfahren:

2 K  06 /07 Beiträge zur PK und KV ab 2005

3 K  48 / 07 Beiträge zur PK

3 K 145 / 07 Beiträge zur PK

3 K 165 / 07 Beiträge zur PK

11 K 98 / 07 Vorbezug Wohneigentum

11 K 270 /06 Einmalkapitalauszahlung

11 K 36 / 07 Einmalkapitalauszahlung

 

Kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit


Chronologie:

Sondernewsletter Grenzgänger INFO e.V. vom 15.05.2005

 

Rundschreiben der OFD Karlsruhe an alle Finanzämter 19.09.2005

 

Stellungnahme zum Rundschreiben des Finanzverwaltung betreffend Alterseinkünftegesetz und schweizer Pensionskasse per Oktober 2005

 

Steuerberater Dipl.-Kfm. G. Miessl, Konstanz Artikel in der IWB Nr. 24 vom 28.12.2005

 

Stand der Dinge per Anfang März 2006

 

Aufsatz von Cordula Becker und Sebastian Looser veröffentlicht in er NWB Nr. 30 vom 24.07.2006

 

Stand der Dinge per Anfang August 2006

 

Schreiben OFD vom 27.07.206 über die Möglichkeiten nachgelagerten Besteuerung der Auszahlung aus der Pensionskasse.

 

Sondernewsletter Grenzgänger INFO e.V. vom 15.09.2006

Stellungnahme Finanzminister Baden Württemberg

 

Schreiben OFD vom 02.01.2007 über die Öffnungsklausel

Wie funktioniert die Öffnungsklausel

 

Schreiben an die OFD Karlsruhe von Hr. Hintzen vom 21.03.2007

 

Sondernewsletter Grenzgänger INFO e.V. vom 20.03.2007

 

60 Tage Regelung und Alterseinkünftegesetz

 

Schreiben der OFD Karlsruhe vom 03.09.2007

Kommentar zum Schreiben der OFD Karlsruhe von Hr. Pantze avroche

 

Besteuerung einer Auszahlung einer Schweizer Pensionskasse zur Förderung des Wohneigentums

 

 

Wenn Sie zu dem Personenkreis gehören, die von der Besteuerung gemäss den Regelungen des Altereinkünftegesetz betroffen sind , teilen Sie uns dies bitte mit. 

 

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Vorbezug Pensionskasse

 

 

 

 

eingetragener Verein Grenzgänger I•N•F•O e.V., gegründet 1991, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1221

eingetragener Verein Aufenthalter  I•N•F•O e.V., gegründet 2000, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1562